Satzung des Vereins:
Stand: 28.11.2010
§ 1 Name des Vereins
Der Verein wurde im Jahre 1872 gegründet und trägt den Namen "Burschenverein Deutsche Eiche Leonberg" mit Sitz in Leonberg.
§ 2 Zweck des Vereins
Brauchtum und Tradition zu bewahren und aufrecht zu erhalten. Die Kameradschaft und die Einigkeit unter den Burschen zu pflegen.
Der Burschenverein bekennt sich zum demokratischen Staatsdenken.
Im Verein ist jede Parteipolitik ausgeschlossen.
§ 3 Vorstandschaft
Die Vorstandschaft besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 1. Kassier und seinem Stellvertreter
d) dem 1. Schriftführer und seinem Stellvertreter
e) zwei Kassenrevisoren
f) drei Fahnenträgern
Gewählt wird auf ein Jahr.
Im Jahr vor einem Gründungsfest wird die Vorstandschaft für zwei Jahre gewählt.
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Bei nur einem Wahlvorschlag kann auf Antrag auch per Akklamation abgestimmt werden.
Hat ein Mitglied der Vorstandschaft sich eine grobe Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen oder sich zur ordnungsgemäßen Führung seines Ressorts als ungeeignet erwiesen so kann er jederzeit seines Amtes erhoben werden. (siehe auch § 14, Abs. b) )
§ 4 Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus 3 Mitgliedern.
Er führt die Entlastung der Vorstandschaft und die Neuwahlen durch.
Ist keine neue Vorstandschaft zu finden, so übernimmt der Wahlausschuss die Geschicke bis zu 3 Monaten. Findet sich während diesem Zeitraum keine neue Vorstandschaft, so wird ein fünfköpfiges Gremium eingesetzt, dass den Verein solange verwaltet, bis sich wieder Burschen bereit erklären, Verantwortung beim BVL zu übernehmen.
§ 5 Aufgaben der Vorstandschaft
Die Vorstandschaft ist verpflichtet, den Verein im Sinne der Satzung und der Beschlüsse, die in den Mitgliederversammlungen gefasst werden, zu verwalten.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Er kann über Summen von bis zu 250,- Euro aus der Vereinskasse für Zwecke des Vereins verfügen.
Für größere Beträge ist die absolute Mehrheit der Versammlung nötig.
Der Kassier besorgt alle Ein- und Auszahlungen und führt hierüber ein Kassenbuch. Bei Selbstverschuldeten Veruntreuungen kann er zur Wiedergutmachung belangt werden.
Der Schriftführer besorgt sämtliche schriftliche Angelegenheiten des Vereins. Er protokolliert alle Ausschusssitzungen und Versammlungen. Sonstige nennenswerte Vorkommnisse nimmt er zu Protokoll. Das Protokollbuch hat er ordentlich zu führen.
§ 6 Mitgliedschaft im Verein
Mitglied kann jeder Bursche aus der Ortschaft Leonberg und Umgebung werden, der das 15. Lebensjahr vollendet hat und die demokratischen Ziele des Vereins anerkennt.
Er darf kein Mitglied eines anderen Burschenvereins sein.
§ 7 Beitritt zum Verein
Erfüllt ein Bursche die unter §6 aufgeführten Voraussetzungen, so kann er bei einer Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit in den Verein aufgenommen werden.
Der Beitrag ist ab dem Eintrittsmonat zu zahlen.
§ 8 Beitrag
Der Jahresbeitrag wird in der Generalversammlung festgelegt und kann nur von ihr geändert werden.
§ 9 Krankheit oder Tod eines Mitglieds
Muss sich ein Mitglied länger als 14 Tage im Krankenhaus aufhalten, so wird ihm ein Besuch abgestattet und ein Geschenk im Wert von 10,- Euro überreicht.
Der Verein zahlt ein Jahresamt für seine verstorbenen Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Amt findet am Kirchweihsamstag statt. Hieran haben sich die Mitglieder zu beteiligen (ausgenommen: Kassiere für den Tanz).
Beim Ableben eines Mitglieds beteiligt sich der Verein an dessen Beerdigung. Der Vorstand oder dessen Vertreter legt einen Kranz am Grab nieder.
Die Punkte 1 und 3 gelten auch für Fahnen- bzw. Ehrenfahnenmutte
§ 10 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Burschenverein endet durch Austritt, Heirat, Ausschluss oder auf eigenen Wunsch für die Ehrenmitgliedschaft.
Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen.
Mit der Heirat erlischt automatisch die Mitgliedschaft beim Verein und derjenige wird ab diesem Zeitpunkt als Ehrenmitglied geführt. Ein Burschenkrügel wird ihm nur überreicht, wenn er den Verein zur Hochzeit einlädt oder einen Burschenausstand bezahlt.
Der Ausschluss von Mitgliedern des Vereins kann bei einer Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen, wenn sich diese Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Interessen des Vereins entgegenwirken.
Ein Bursch kann ab seinem 50. Lebensjahr und wenn er seit min. 25 Jahren Mitglied des Vereins ist, auf eigenen Wunsch und durch mündlichen oder schriftlichen Antrag gegenüber dem Vorstand, die Ehrenmitgliedschaft erlangen. Ob der Bursch ein Ehrenmitglied wird, wird in der Mitgliederversammlung abgestimmt. Die einfache Mehrheit genügt. Dem Bursch wird ein Burschenkrügel für seine treuen Jahre nur dann überreicht, wenn er einen Burschenausstand zahlt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Verein.
Ausgetretene bzw. ausgeschlossene Burschen können dem Verein nicht mehr beitreten, Ausnahmen werden durch die Mitgliederversammlung gesondert behandelt.
§ 11 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Verpflichtung:
- die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
- die Satzung des Vereins zu befolgen.
- den festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten.
Vereinstracht:
- die Vereinstracht besteht aus schwarzer oder dunkelbrauner Hose
- weißem Hemd mit dem BVL-Aufnäher,
- sowie dem Vereinsbinder,
- und schwarzen Halbschuhen (keine Sportschuhe)
§ 12 Versammlungen
Der Vorstand hat zu den Versammlungen bzw. Vorstandssitzungen rechtzeitig einzuladen.
Die Mitgliederversammlung kann auch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung veranlassen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
§ 13 Generalversammlung
Die Generalversammlung findet jährlich im Januar statt und muss mindestens 8 Tage vorher durch Presse oder Anschlag bekannt gegeben werden.
Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig und für die Neuwahlen der Vorstandschaft und für Satzungsänderungen zuständig.
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird durch Beschluss einer Mitgliederversammlung (siehe auch § 12, Abs. 3), sowie nach dem Scheitern einer Vorstandswahl bei der Generalversammlung einberufen.
Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig und für zwei Sachen zuständig:
a) es können dringende Satzungsänderungen vorgenommen werden, die vor der nächsten Generalversammlung getätigt werden müssen.
b) scheidet ein Vorstandsmitglied während eines Vereinsjahres aus, wird bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt, der dann das restliche Vereinsjahr im Amt ist
§ 15 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen werden von der Vorstandschaft auf Antrag der Mitgliederversammlung vorbereitet.
Über diesen Vorschlag wird auf der Generalversammlung oder der außerordentlichen Mitgliederversammlung abgestimmt.
Er gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder für ihn stimmt.
§ 16 Mitgliedschaft in der "Kreisburschenvereinigung Burglengenfeld"
Der Burschenverein ist Mitglied der "KBV-Burglengenfeld" und hat sich verpflichtet, deren Satzung und Ziele anzuerkennen und zu befolgen.
Beim Ableben eines KBV-Mitglieds nimmt der Verein mit einer Fahnenabordnung an dessen Beerdigung teil, wenn dessen Vorstand dies wünscht.
§ 17 Auflösen des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn die Mitgliederzahl weniger als 5 Burschen beträgt.
Das vorhandene Vermögen wird, im Falle der Auflösung, ausschließlich zu Wohltätigkeitszwecken in Leonberg (z.B. Kindergarten) verwendet.
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit dem Tag der rechtsgültigen Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Diese Satzung wurde am 04.12.2010 von der Mitgliederversammlung erlassen.